Berechtigtes Interesse

Gerechtfertigtes und verständliches Interesse an der Verarbeitung personenbezogener Daten. Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten oder Dritte müssen ein berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung vorweisen können, damit diese durchgeführt werden kann. Außerdem dürfen die Grundrechte der betroffenen Personen nicht zu vorherrschend sein.

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