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Umweltmanagementbeauftragter (UMB): Aufgaben, Abgrenzung zu gesetzlichen Beauftragten, intern oder extern
Der Umweltmanagementbeauftragte (UMB) ist die Person, die im Unternehmen das Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 oder EMAS aufbaut, betreibt und weiterentwickelt: Er erfasst und bewertet die Umweltaspekte, führt das Rechtskataster, koordiniert Umweltziele und Maßnahmen, bereitet Audits und Managementbewertung vor und ist Ansprechpartner für Zertifizierer, Behörden und Beschäftigte. Die ISO 14001:2015 schreibt die Rolle nicht mehr ausdrücklich vor, in der Praxis gibt es sie in fast jedem zertifizierten Unternehmen – und sie ist nicht zu verwechseln mit den gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz, Gewässerschutz und Abfall.
Aufgaben des Umweltmanagementbeauftragten
- Umweltaspekte und Auswirkungen: Emissionen, Abfälle, Abwasser, Energie- und Ressourcenverbrauch, Lärm, Gefahrstoffe erfassen, bewerten und die wesentlichen Aspekte bestimmen – siehe Umweltauswirkung.
- Rechtskataster: die umweltrechtlichen und sonstigen bindenden Verpflichtungen ermitteln, in betriebliche Pflichten übersetzen und ihre Einhaltung bewerten.
- Ziele und Programme: Umweltziele mit der Geschäftsführung festlegen, Maßnahmen mit Verantwortlichen und Terminen steuern, Umweltkennzahlen führen.
- Dokumentation: Umweltpolitik, Verfahren und Nachweise pflegen – siehe Umweltmanagementhandbuch; bei EMAS die Umwelterklärung erstellen.
- Notfallvorsorge: Szenarien wie Leckagen, Brand oder Störfall bewerten, Notfallpläne erstellen und üben.
- Schulung und Kommunikation: Beschäftigte sensibilisieren, Lieferanten einbinden, Anfragen von Kunden und Behörden beantworten.
- Prüfen und berichten: interne Umweltaudits organisieren, Managementbewertung vorbereiten, Zertifizierungsaudit begleiten.
Normbezug und gesetzliche Beauftragte: der Unterschied
Die ISO 14001:2004 verlangte einen benannten Beauftragten der obersten Leitung; die Ausgabe 2015 hat diese Forderung gestrichen. Sie verlangt stattdessen, dass die oberste Leitung Verantwortlichkeiten und Befugnisse für das System zuweist und dafür sorgt, dass ihr über die Umweltleistung berichtet wird (Abschnitt 5.3). Die Verantwortung liegt damit bei der Geschäftsführung, die Koordination wird üblicherweise dem UMB übertragen – schriftlich, mit Aufgaben, Befugnissen und Zeitbudget.
Davon zu trennen sind die gesetzlichen Betriebsbeauftragten, die unabhängig von jedem Managementsystem bestellt werden müssen, sobald der Betrieb bestimmte Anlagen oder Mengen hat: der Immissionsschutzbeauftragte nach § 53 Bundes-Immissionsschutzgesetz, der Gewässerschutzbeauftragte nach § 64 Wasserhaushaltsgesetz, der Abfallbeauftragte nach § 59 Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Störfallbeauftragte nach § 58a BImSchG. Sie haben gesetzlich definierte Aufgaben, Fachkunde- und Zuverlässigkeitsanforderungen, ein Vortrags- und Berichtsrecht und Kündigungsschutz. Häufig übernimmt der UMB diese Funktionen zusätzlich, wenn er die Fachkunde besitzt – die Bestellung muss dann aber je Funktion gesondert und schriftlich erfolgen und wird teils der Behörde angezeigt.
Qualifikation, intern oder extern
Für den UMB gibt es keine gesetzliche Qualifikation; üblich sind eine technische oder naturwissenschaftliche Grundlage und eine Weiterbildung zum Umweltmanagementbeauftragten (DGQ, TÜV, IHK, Umweltakademien), die ISO 14001, Umweltrecht, Aspektebewertung und Auditmethodik vermittelt. Für die gesetzlichen Beauftragten sind dagegen behördlich anerkannte Fachkundelehrgänge vorgeschrieben. In kleineren Betrieben ist der UMB oft zugleich Qualitäts-, Energie- oder Arbeitsschutzbeauftragter; fehlen Zeit oder Fachwissen, übernimmt ein externer Umweltmanagementbeauftragter Aufbau, Rechtskataster und Auditvorbereitung. Bewährt ist die Kombination aus internem Ansprechpartner und externem Berater.
Praxisbeispiel
Ein Oberflächenveredler mit 70 Beschäftigten benennt seine Laborleiterin zur Umweltmanagementbeauftragten, mit einem halben Tag pro Woche und einem externen Berater für Einführung und Rechtskataster. In der Aspektebewertung stellen sich Abwasser und Chemikalienlagerung als wesentlich heraus; das Rechtskataster ergibt, dass für zwei Lagertanks eine AwSV-Prüfung fehlt und nach Anlagengröße ein Gewässerschutzbeauftragter zu bestellen ist. Beides wird vor dem Zertifizierungsaudit geregelt – die Laborleiterin absolviert den Fachkundelehrgang und wird zusätzlich als Gewässerschutzbeauftragte bestellt. Das Audit endet ohne Hauptabweichung.
Häufige Fragen zum Umweltmanagementbeauftragten
Ist ein Umweltmanagementbeauftragter nach ISO 14001 Pflicht?
Seit der Ausgabe 2015 verlangt die ISO 14001 keinen benannten Beauftragten mehr. Sie fordert, dass die oberste Leitung Verantwortlichkeiten und Befugnisse für das Umweltmanagementsystem zuweist und sich über die Umweltleistung berichten lässt. In der Praxis wird diese Koordination fast immer einem Umweltmanagementbeauftragten übertragen, intern oder extern.
Was ist der Unterschied zwischen Umweltmanagementbeauftragtem und Immissionsschutzbeauftragtem?
Der Umweltmanagementbeauftragte koordiniert das freiwillige Managementsystem nach ISO 14001 oder EMAS; seine Aufgaben legt das Unternehmen fest. Der Immissionsschutzbeauftragte ist ein gesetzlicher Betriebsbeauftragter nach § 53 BImSchG, der für bestimmte genehmigungsbedürftige Anlagen bestellt werden muss, behördlich anerkannte Fachkunde braucht und gesetzlich definierte Rechte und Pflichten hat. Dasselbe gilt für Gewässerschutz-, Abfall- und Störfallbeauftragte. Eine Person kann mehrere dieser Rollen ausüben, jede Bestellung erfolgt aber gesondert.
Welche Qualifikation braucht ein Umweltmanagementbeauftragter?
Gesetzlich keine bestimmte. Üblich ist eine technische oder naturwissenschaftliche Grundlage plus eine Weiterbildung zum Umweltmanagementbeauftragten, die ISO 14001, Umweltrecht, Bewertung von Umweltaspekten und Auditmethodik vermittelt. Für die gesetzlichen Betriebsbeauftragten sind dagegen anerkannte Fachkundelehrgänge vorgeschrieben.
Verwandte Begriffe
- Umweltteam (Umweltmanagementteam)
- Umweltmanagementhandbuch
- Umweltauswirkung
- Energiemanagementbeauftragter
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