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Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist die auf Dauer angelegte Plattform, auf der Bund, Länder und Unfallversicherungsträger ihre Präventionsarbeit abstimmen; gesetzlich verankert ist sie in § 20a Arbeitsschutzgesetz und im SGB VII. Die Träger vereinbaren gemeinsame Arbeitsschutzziele, setzen sie in bundesweiten Arbeitsprogrammen um, stimmen Beratung und Überwachung der Betriebe aufeinander ab und sorgen für ein verständliches, widerspruchsfreies Vorschriften- und Regelwerk. Gesteuert wird die GDA von der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz.
Gearbeitet wird in mehrjährigen Perioden: 2008 bis 2012, 2013 bis 2018 und die dritte Periode seit 2021. Deren Schwerpunkte sind Muskel-Skelett-Belastungen, psychische Belastungen und der sichere Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen; übergreifendes Ziel ist, dass alle Betriebe eine angemessene Gefährdungsbeurteilung haben. Für Unternehmen heißt das: Bei Betriebsbesichtigungen durch Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft stehen Organisation des Arbeitsschutzes und Gefährdungsbeurteilung im Mittelpunkt, geprüft nach abgestimmten Leitlinien. Ein Arbeitsschutzmanagementsystem – etwa nach ISO 45001 oder nach dem nationalen Leitfaden, siehe AMS – Arbeitsschutz mit System – deckt diese Anforderungen ab.