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Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)

Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) ist eine rechtliche Regelung in Deutschland, die die Zulassung und Akkreditierung von Trägern arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen regelt. Sie wurde eingeführt, um die Qualität und Effizienz von Maßnahmen zur Arbeitsförderung zu verbessern und sicherzustellen, dass die Träger bestimmte Qualitätsstandards erfüllen.

Zugelassen wird ein Träger durch eine fachkundige Stelle, die ihrerseits von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert ist; Grundlage sind das SGB III und die AZAV, die unter anderem ein System zur Sicherung der Qualität verlangt. Viele Bildungsträger erfüllen diese Anforderung mit einem QM-System nach ISO 9001, das sich mit der AZAV-Zulassung verbinden lässt und doppelte Dokumentation vermeidet. Beim Aufbau eines solchen Systems unterstützt unsere Beratung zu Qualitätsmanagement nach ISO 9001.

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