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Arbeitszeitregelungen (Arbeitszeitgesetz und Arbeitsschutz)

Arbeitszeitregelungen legen fest, wann und wie lange Beschäftigte arbeiten. Den gesetzlichen Rahmen setzt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten und kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn im Durchschnitt von sechs Monaten oder 24 Wochen acht Stunden eingehalten werden (§ 3) – bei sechs Werktagen ergibt das höchstens 48 Stunden pro Woche. Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit; vorgeschrieben sind mindestens 30 Minuten bei mehr als sechs und 45 Minuten bei mehr als neun Stunden Arbeit (§ 4). Nach Arbeitsende stehen elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit zu (§ 5), an Sonn- und Feiertagen gilt grundsätzlich Beschäftigungsverbot (§ 9). Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen, also vier Wochen, folgt aus dem Bundesurlaubsgesetz. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge gestalten diesen Rahmen aus; für Jugendliche, Schwangere und Fahrpersonal gelten Sonderregeln. Seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022 steht zudem fest, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen müssen.

Das Arbeitszeitrecht ist Arbeitsschutzrecht: Überlange Arbeitszeiten, fehlende Pausen und Schichtarbeit erhöhen Unfallrisiko und psychische Belastung. In einem Managementsystem nach ISO 45001 gehören die Vorschriften zu den bindenden Verpflichtungen, die Arbeitszeitgestaltung zur Gefährdungsbeurteilung – siehe Arbeitsschutz nach ISO 45001.

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