Arbeitszeitregelungen

Durch den Arbeitsvertrag geregelte Pflichtzeit eines Arbeitnehmers, in der er seine Arbeitsleistung verrichten muss. Pausen zählen nicht als Arbeitszeit. Gesetzlich sind höchstens 48 Stunden in der Woche sowie mindestens 4 Wochen Urlaub im Jahr vorgeschrieben.

Veröffentlicht in | ISO-Glossar