Biologische Arbeitsstoffe

Zu den biologische Arbeitsstoffen zählen laut der Biostoffverordnung Mikroorganismen, Zellkulturen, Endoparasiten (einschließlich genetisch veränderter Endoparasiten), die das Risiko beinhalten, dass sie dem Menschen gesundheitliche Schäden zufügen können. Diese Schäden können durch Infektionen, übertragbare Krankheiten oder Toxinbildung hervorgerufen werden.

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