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BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV)

Die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) ist eine deutsche Verordnung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Sie gewährt Unternehmen aus besonders energie- und handelsintensiven Branchen eine Beihilfe, die einen Teil des nationalen CO₂-Preises auf Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl und Kohle ausgleicht. Ziel ist es, Carbon Leakage zu verhindern – die Verlagerung von Produktion und Emissionen in Länder ohne vergleichbaren CO₂-Preis. Anders als oft zu lesen ist die BECV keine EU-Rechtsvorschrift; sie ergänzt den nationalen Emissionshandel, nicht den europäischen.

Wer ist beihilfeberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die einem der in den Anlagen der Verordnung aufgeführten Sektoren oder Teilsektoren angehören; weitere Sektoren können in einem eigenen Verfahren nachträglich anerkannt werden. Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach der beihilfefähigen Brennstoffmenge beziehungsweise Brennstoff-Benchmarks, dem CO₂-Preis des Abrechnungsjahres und einem sektorbezogenen Kompensationsgrad. Zuständig ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt; der Antrag wird jeweils im Folgejahr gestellt, Stichtag ist der 30. Juni.

Gegenleistungen: Energiemanagementsystem und Klimaschutzinvestitionen

Die Beihilfe gibt es nicht ohne Gegenleistung:

  • Energiemanagementsystem: Das Unternehmen muss ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS betreiben. Für Unternehmen mit geringem Verbrauch fossiler Brennstoffe lässt die Verordnung vereinfachte Nachweise zu, etwa ein nicht zertifiziertes System auf Basis der ISO 50005 oder die Mitgliedschaft in einem Energieeffizienz-Netzwerk.
  • Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen: Ein festgelegter, über die Jahre steigender Anteil der erhaltenen Beihilfe muss in Maßnahmen fließen, die im Energiemanagementsystem als wirtschaftlich identifiziert wurden, oder in die Dekarbonisierung der Produktion. Die Wirtschaftlichkeit wird üblicherweise nach DIN EN 17463 (VALERI) bewertet; die Angaben bestätigt eine prüfungsbefugte Stelle.

Damit verlangt die BECV vom Energiemanagementsystem dasselbe wie das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG): einen Aktionsplan mit bewerteten Maßnahmen und den Nachweis ihrer Umsetzung. Wer beide Entlastungen nutzt, erfüllt die Anforderungen mit einem System. Details und Schwellenwerte ändern sich mit Novellen und den Leitfäden der DEHSt; maßgeblich ist der Stand des jeweiligen Antragsjahres – auch mit Blick auf den geplanten Übergang des nationalen Emissionshandels in den europäischen Emissionshandel für Gebäude und Verkehr.

Häufige Fragen zur BECV

Was bedeutet BECV?

BECV steht für BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung, die Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel. Sie regelt eine Beihilfe für Unternehmen aus Branchen, die durch den deutschen CO₂-Preis auf Brennstoffe im internationalen Wettbewerb benachteiligt würden.

Braucht man für die BECV-Beihilfe ein Energiemanagementsystem?

Ja. Voraussetzung ist grundsätzlich ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder eine EMAS-Registrierung; für Unternehmen mit geringem Brennstoffverbrauch gibt es vereinfachte Alternativen. Zusätzlich muss ein Teil der Beihilfe in wirtschaftliche Energieeffizienz- oder Dekarbonisierungsmaßnahmen investiert werden.

Verwandte Begriffe

Sie brauchen für den BECV-Antrag ein belastbares Energiemanagementsystem? Mehr unter Energiemanagement nach ISO 50001.