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Datenschutz-Organisation

Vereinigung von Personen, die für die Abwicklung von datenschutztechnischen Prozessen aufgestellt wurde und für die Verwaltung und/oder Überwachung eines Datenschutzmanagementsystems zuständig ist.

Dazu gehören der Datenschutzbeauftragte (Pflicht nach Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG, in der Regel ab 20 Beschäftigten mit ständiger automatisierter Verarbeitung), Datenschutzkoordinatoren in den Fachbereichen, die Geschäftsführung als Verantwortliche und klare Schnittstellen zu IT und Informationssicherheit. Die ISO/IEC 27701 verlangt, Rollen und Verantwortlichkeiten für den Datenschutz festzulegen und zu kommunizieren. Fehlt intern die Fachkunde, übernimmt ein externer Datenschutzbeauftragter die Rolle.

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