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Datenschutzerklärung (Art. 13 und 14 DSGVO)
Die Datenschutzerklärung informiert betroffene Personen darüber, welche personenbezogenen Daten ein Unternehmen zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet, wie lange sie gespeichert werden, an wen sie weitergegeben werden und welche Rechte die Betroffenen haben. Die Pflicht folgt aus den Informationspflichten der Art. 13 und 14 DSGVO; für Websites kommen Angaben zu Cookies, Tracking und eingebundenen Diensten nach dem TDDDG hinzu.
Im Datenschutzmanagementsystem ist sie ein Pflichtdokument, das bei jeder neuen Verarbeitung angepasst wird. Mehr dazu auf der Seite Datenschutz nach ISO 27701 und DSGVO.