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EnSimiMaV – Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen

Die EnSimiMaV (Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen, amtlich Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung) war eine Verordnung der Bundesregierung aus der Gaskrise. Sie galt vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2024 und ist ausgelaufen. Die gelegentlich zu lesende Auflösung „Energie- und Sicherheitsmanagement im Maschinen- und Anlagenbau“ ist falsch.

Inhalt: Für Gebäude schrieb sie Heizungsprüfungen und den hydraulischen Abgleich bei Gaszentralheizungen vor (§§ 2–3). Für Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch ab 10 GWh pro Jahr, die ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001, ein Umweltmanagementsystem nach EMAS oder ein Energieaudit betreiben, verlangte § 4 die Umsetzung aller darin identifizierten wirtschaftlichen Effizienzmaßnahmen innerhalb von 18 Monaten – wirtschaftlich nach DIN EN 17463 (ValERI), wenn sich die Maßnahme innerhalb von 20 Prozent ihrer Nutzungsdauer amortisiert. Die Umsetzung war durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren zu bestätigen.

Heute: Die Pflicht zur Umsetzung wirtschaftlicher Maßnahmen lebt im Energieeffizienzgesetz fort (EnEfG, § 9): Unternehmen ab 2,5 GWh Jahresverbrauch müssen für die in Energieaudit oder Managementsystem erkannten Maßnahmen Umsetzungspläne erstellen und veröffentlichen. Ein gepflegtes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 liefert dafür die Grundlage.