Fahrpersonalrecht
Das Fahrpersonalgesetz schützt Personen, die als Fahrer im Straßentransport arbeiten. Es werden u.a. Ruhezeiten, Lenkzeiten und Nachtarbeit geregelt. Seit 2015 ist es z.B. verboten die Ruhezeiten in einem Fahrzeug oder an einem Ort zu verbringen, der keine Schlafmöglichkeit bietet.
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