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Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Deutschland regelt die Bewirtschaftung von Abfällen und zielt darauf ab, Abfälle zu vermeiden, zu reduzieren, zu verwerten und umweltverträglich zu beseitigen. Normen und Vorschriften zum Umweltmanagement, wie die ISO 14001, können Unternehmen bei der Einhaltung des KrWG unterstützen, indem sie Standards und Anforderungen für ein effektives Abfallmanagement festlegen.

Für Betriebe folgen daraus konkrete Pflichten: Abfallhierarchie (Vermeiden vor Verwerten vor Beseitigen), Getrennthaltung nach der Gewerbeabfallverordnung, Nachweise und Register für gefährliche Abfälle, für bestimmte Anlagenbetreiber ein Abfallbeauftragter. Im Umweltmanagement nach ISO 14001 ist das KrWG eine bindende Verpflichtung (Abschnitt 6.1.3), deren Einhaltung regelmäßig bewertet wird (9.1.2). Rechtskataster und Abfallkonzept erarbeiten wir in unserer Beratung zu Umweltmanagement nach ISO 14001.