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Mutterschutz (MuSchG und Gefährdungsbeurteilung nach ISO 45001)
Mutterschutz umfasst die Regelungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG), die schwangere und stillende Beschäftigte und ihr Kind schützen: Schutzfristen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, Beschäftigungsverbote bei unverantwortbaren Gefährdungen, Kündigungsschutz und die Sicherung des Einkommens während eines Beschäftigungsverbots.
Für den Arbeitsschutz zentral ist § 10 MuSchG: Der Arbeitgeber muss für jede Tätigkeit vorab eine Gefährdungsbeurteilung für den Fall einer Schwangerschaft erstellen und bei Bekanntgabe konkrete Schutzmaßnahmen festlegen. In einem Managementsystem nach ISO 45001 gehört das zu den bindenden Verpflichtungen und zur Gefährdungsbeurteilung (Kapitel 6.1) – siehe Arbeitsschutz nach ISO 45001.