Biometrische Datenverarbeitung

Biometrische Daten sind einzigartige Eigenschaften einer jeden natürlichen Person, über die sie identifiziert werden kann, wie z.B. der Fingerabdruck oder die Gesichtsproportionen. Biometrische Daten dürfen nur in Ausnahmefällen verarbeitet werden. Dazu gehört, wenn ein rechtliches oder erhebliches öffentliches Interesse besteht, aus justiziellen Gründen, bei Arbeits- und sozialrechtlichen Gründen sowie dem Schutz lebenswichtiger Interessen. Die Verarbeitung von biometrischen Daten ist im Homeoffice untersagt, da es sich hierbei um besonders schützenswerte Daten nach Artikel 9 DSGVO handelt. Gemäß der Blacklist der Datenschutz-Konferenz ist für eine biometrische Datenverarbeitung immer zwingend eine Datenschutzfolgeabschätzung vorgeschrieben.

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