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Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
Auflistung aller Verfahren, die eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten aufweisen.
Pflicht nach Art. 30 DSGVO für fast alle Unternehmen: Je Verarbeitung sind Zweck, Kategorien betroffener Personen und Daten, Empfänger, Drittlandübermittlungen, Löschfristen und technisch-organisatorische Maßnahmen zu dokumentieren. Das Verzeichnis ist der Aufsichtsbehörde auf Anfrage vorzulegen und im Datenschutzmanagementsystem nach ISO/IEC 27701 das zentrale Steuerungsdokument. Erstellung und Pflege übernimmt auf Wunsch ein externer Datenschutzbeauftragter; den Rahmen setzt unsere Beratung zu Datenschutz nach ISO 27701 und DSGVO.