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Beteiligung der Beschäftigten (ISO 45001, Kapitel 5.4)

Beteiligung bedeutet nach ISO 45001 die Einbindung der Beschäftigten in Entscheidungen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – bei der Gefährdungsbeurteilung, der Festlegung von Maßnahmen, der Untersuchung von Vorfällen und der Bewertung des Managementsystems. Die Norm unterscheidet Konsultation (Meinung einholen) und Beteiligung (mitentscheiden) und verlangt beides in Kapitel 5.4, für nicht leitende Beschäftigte besonders betont.

In Deutschland tragen Betriebsrat, Sicherheitsbeauftragte und der Arbeitsschutzausschuss (ASA) dazu bei; die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt beraten. Mehr zum Aufbau eines Systems auf der Seite Arbeitsschutz nach ISO 45001.

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