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Betriebsarzt (ASiG und ISO 45001)

Der Betriebsarzt ist der Arzt mit arbeitsmedizinischer Fachkunde, den jeder Arbeitgeber nach § 2 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) bestellen muss – vom ersten Beschäftigten an, mit Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2. Er berät zu Arbeitsschutz und Unfallverhütung, führt die arbeitsmedizinische Vorsorge durch, begeht die Arbeitsstätten und wirkt im Arbeitsschutzausschuss mit; Aufgaben und Weisungsfreiheit regeln §§ 3 und 8 ASiG.

Zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit bildet er die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung. In einem Arbeitsschutzmanagementsystem nach ISO 45001 liefert er die medizinische Fachkompetenz für Gefährdungsbeurteilung und Gesundheitsschutz – siehe Arbeitsschutz nach ISO 45001.

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