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Strahlenschutz (StrlSchG und Arbeitsschutz)

Strahlenschutz ist der Schutz von Menschen und Umwelt vor den schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlung (Röntgen, radioaktive Stoffe) und – im Arbeitsschutz – auch nichtionisierender Strahlung wie UV, Laser oder elektromagnetischer Felder. Rechtsgrundlagen sind das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) mit der Strahlenschutzverordnung, die Genehmigungspflichten, Dosisgrenzwerte, Strahlenschutzbeauftragte und Fachkunde regeln, sowie für nichtionisierende Strahlung die Arbeitsschutzverordnungen OStrV und EMFV.

Im Arbeitsschutzmanagement nach ISO 45001 sind Strahlenquellen Gefährdungen, die in der Gefährdungsbeurteilung erfasst und mit technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen beherrscht werden – dokumentiert in Betriebsanweisungen. Mehr unter Arbeitsschutz nach ISO 45001.

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