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Betriebsanweisung: Was ist eine Betriebsanweisung? Pflicht, Aufbau nach DGUV 211-010, Muster

Eine Betriebsanweisung ist eine schriftliche, arbeitsplatzbezogene Anweisung des Arbeitgebers, die Beschäftigten sagt, welche Gefahren bei einer Tätigkeit, an einer Maschine oder im Umgang mit einem Stoff bestehen und wie sie sich schützen und im Notfall verhalten. Sie ist knapp, verständlich und in der Sprache der Beschäftigten gehalten, hängt am Arbeitsplatz aus oder liegt dort bereit und ist Grundlage der regelmäßigen Unterweisung. Anders als die Bedienungsanleitung des Herstellers beschreibt sie nicht das Gerät, sondern den sicheren Umgang damit im konkreten Betrieb.

Wann ist eine Betriebsanweisung Pflicht?

Die Pflicht ergibt sich aus mehreren Vorschriften, jeweils als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz:

  • Gefahrstoffe: § 14 Gefahrstoffverordnung verlangt für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen eine schriftliche Betriebsanweisung mit Angaben zu Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhalten im Gefahrfall, Erster Hilfe und Entsorgung; Grundlage ist das Sicherheitsdatenblatt (TRGS 555).
  • Arbeitsmittel und Maschinen: § 12 Betriebssicherheitsverordnung fordert, den Beschäftigten die für die sichere Verwendung erforderlichen Informationen in verständlicher Form zur Verfügung zu stellen – in der Praxis die Betriebsanweisung für Maschinen, Anlagen und Fahrzeuge; siehe Arbeitsmittel.
  • Biostoffe: § 14 Biostoffverordnung, entsprechend für biologische Arbeitsstoffe.
  • Unfallverhütungsvorschriften: DGUV Vorschrift 1 verpflichtet zu Unterweisung und Anweisungen; die DGUV Information 211-010 gibt Hinweise zu Aufbau und Gestaltung.

Die Unterweisung anhand der Betriebsanweisung ist mindestens jährlich zu wiederholen, bei Jugendlichen halbjährlich, außerdem vor Aufnahme der Tätigkeit und bei Änderungen – und zu dokumentieren.

Aufbau nach DGUV Information 211-010

Bewährt hat sich ein einheitliches Schema mit farbigem Rahmen – orange für Gefahrstoffe, blau für Maschinen und Arbeitsmittel, grün für Biostoffe – und sechs Abschnitten:

  1. Anwendungsbereich: Für welche Tätigkeit, welchen Arbeitsplatz, welchen Stoff oder welche Maschine gilt die Anweisung?
  2. Gefahren für Mensch und Umwelt: konkret und mit Piktogrammen – Quetschgefahr an der Presse, Hautschädigung durch das Lösemittel.
  3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln: technische Einrichtungen, organisatorische Regeln, persönliche Schutzausrüstung, Hygiene.
  4. Verhalten bei Störungen und im Gefahrfall: Not-Aus, Fluchtwege, Notrufnummern, Verhalten bei Freisetzung.
  5. Erste Hilfe: Sofortmaßnahmen, Ersthelfer, Notruf 112.
  6. Sachgerechte Entsorgung / Instandhaltung: je nach Typ Entsorgungsregeln oder Hinweise zu Wartung und Freigabe.

Dazu Datum, Unterschrift des Verantwortlichen und Revisionsstand. Eine gute Betriebsanweisung passt auf eine Seite; was nicht auf eine Seite passt, gehört in mehrere Anweisungen.

Betriebsanweisung im Arbeitsschutzmanagementsystem

In einem System nach ISO 45001 ist die Betriebsanweisung das Bindeglied zwischen Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplatz: Die in der Beurteilung festgelegten Maßnahmen werden hier in Verhaltensregeln übersetzt, die Unterweisung sorgt für Bewusstsein und Kompetenz (Abschnitte 7.2 und 7.3), und die Anweisungen selbst sind gelenkte dokumentierte Information (7.5) – mit Prüfdatum, Verantwortlichem und Ablageort in der Dokumentenmatrix. Ihre Einhaltung wird bei Begehungen und internen Audits geprüft; Abweichungen zwischen Anweisung und gelebter Praxis sind eine typische Auditfeststellung – meist, weil die Anweisung nicht mit den Beschäftigten erarbeitet wurde.

Häufige Fragen zur Betriebsanweisung

Was ist eine Betriebsanweisung?

Eine schriftliche Anweisung des Arbeitgebers für einen bestimmten Arbeitsplatz, eine Tätigkeit, eine Maschine oder einen Gefahrstoff. Sie beschreibt die Gefahren, die Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, das Verhalten im Gefahrfall, die Erste Hilfe und die Entsorgung, ist am Arbeitsplatz verfügbar und Grundlage der Unterweisung.

Was ist der Unterschied zwischen Betriebsanweisung und Bedienungsanleitung?

Die Bedienungsanleitung kommt vom Hersteller und beschreibt das Produkt allgemein. Die Betriebsanweisung erstellt der Arbeitgeber auf Basis seiner Gefährdungsbeurteilung für den konkreten Einsatz im eigenen Betrieb – kurz, verständlich und auf die Gefahren und Regeln vor Ort bezogen. Die Bedienungsanleitung ist eine Quelle dafür, ersetzt sie aber nicht.

Wie oft muss anhand der Betriebsanweisung unterwiesen werden?

Vor Aufnahme der Tätigkeit, danach mindestens einmal jährlich, bei Jugendlichen halbjährlich, sowie anlassbezogen bei neuen Gefährdungen, Änderungen an Anlagen oder Verfahren und nach Unfällen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren, mit Datum, Inhalt und Unterschrift der Teilnehmenden.

Verwandte Begriffe

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