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Technische Prüfverordnung (TPrüfV): Prüfpflichten für Sicherheitsanlagen in Sonderbauten
Die Technische Prüfverordnung (TPrüfV) ist eine Verordnung des Bauordnungsrechts, die regelt, welche sicherheitstechnischen Anlagen in Gebäuden mit besonderen Anforderungen – sogenannten Sonderbauten – vor der ersten Inbetriebnahme und danach wiederkehrend von Prüfsachverständigen geprüft werden müssen. Sie ist Landesrecht: Unter dem Namen „Technische Prüfverordnung“ gilt sie in Hessen (TPrüfV) und Rheinland-Pfalz (TPrüfVO); andere Länder haben inhaltlich ähnliche Verordnungen unter anderem Namen, etwa die Prüfverordnung in Nordrhein-Westfalen oder die Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung in Bayern. Gemeinsam ist ihnen der Zweck: sicherzustellen, dass Brandschutz- und Sicherheitsanlagen im Ernstfall funktionieren.
Welche Gebäude und Anlagen betroffen sind
Die Verordnungen gelten für Sonderbauten nach der jeweiligen Landesbauordnung – Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Hochhäuser, Beherbergungsbetriebe, Krankenhäuser und Pflegeheime, Schulen, große Büro- und Verwaltungsgebäude, Garagen ab bestimmter Größe, teils auch Industriebauten. Prüfpflichtig sind typischerweise:
- Lüftungsanlagen und Rauch- und Wärmeabzugsanlagen,
- CO-Warnanlagen in Garagen,
- Feuerlöschanlagen wie Sprinkler- und Wandhydrantenanlagen, Druckerhöhungsanlagen,
- Brandmelde- und Alarmierungsanlagen,
- Sicherheitsstromversorgungen und Sicherheitsbeleuchtung,
- Aufzüge im Feuerwehreinsatz, Rauchschutzdruckanlagen, teils elektrische Anlagen in Sonderbauten.
Die Prüfung erfolgt vor der ersten Nutzung, nach wesentlichen Änderungen und dann wiederkehrend – je nach Anlage und Bundesland meist alle drei Jahre – durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige. Der Betreiber muss die Prüfung veranlassen, die Prüfberichte aufbewahren und festgestellte Mängel fristgerecht beheben; in einigen Ländern sind die Berichte der Bauaufsicht vorzulegen. Verstöße sind bußgeldbewehrt.
Abgrenzung zur Betriebssicherheitsverordnung
Die Technische Prüfverordnung und die Betriebssicherheitsverordnung überschneiden sich, verfolgen aber verschiedene Ziele. Die BetrSichV ist Arbeitsschutzrecht des Bundes: Sie schützt Beschäftigte bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und regelt die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen wie Aufzüge und Druckanlagen durch zugelassene Überwachungsstellen. Die Prüfverordnungen der Länder sind Baurecht: Sie schützen alle Nutzer eines Gebäudes – Besucher, Patienten, Kunden – und betreffen die sicherheitstechnische Gebäudeausrüstung. Ein Aufzug in einem Krankenhaus kann deshalb nach beiden Regelwerken prüfpflichtig sein; dazu kommen die Prüfpflichten aus DGUV-Vorschriften, VdS-Richtlinien und Herstellervorgaben. Wer Sonderbauten betreibt, braucht einen Prüfkalender, der alle Regelwerke zusammenführt.
Bedeutung für das Managementsystem
In einem Arbeitsschutz- oder integrierten Managementsystem gehören die Prüfverordnungen der Länder zu den bindenden Verpflichtungen und ins Rechtskataster – mit den Anlagen, Fristen, Verantwortlichen und dem Ablageort der Prüfberichte. Auditoren nach ISO 45001 fragen bei Sonderbauten gezielt danach, ebenso Versicherer nach einem Schaden. Für Kommunen und öffentliche Einrichtungen, die Schulen, Hallen und Verwaltungsgebäude betreiben, ist die Verordnung ein Kernstück der Betreiberverantwortung.
Häufige Fragen zur Technischen Prüfverordnung
Für welche Gebäude gilt die Technische Prüfverordnung?
Für Sonderbauten nach der Landesbauordnung, also Gebäude mit erhöhtem Personen- oder Brandrisiko: Verkaufs- und Versammlungsstätten, Hochhäuser, Hotels, Krankenhäuser und Pflegeheime, Schulen, größere Bürogebäude und Garagen. Die genaue Abgrenzung und die Liste der prüfpflichtigen Anlagen stehen in der Verordnung des jeweiligen Bundeslandes.
Wer darf die Prüfungen nach TPrüfV durchführen?
Bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige für die jeweilige Anlagenart, etwa für Lüftungsanlagen, Feuerlöschanlagen oder Sicherheitsstromversorgung. Sie sind in den Verzeichnissen der Länder beziehungsweise der Ingenieurkammern gelistet. Der Betreiber muss die Prüfung beauftragen und die Berichte aufbewahren.
Was ist der Unterschied zwischen TPrüfV und BetrSichV?
Die Technische Prüfverordnung ist Landesbaurecht und betrifft die sicherheitstechnische Ausrüstung von Sonderbauten zum Schutz aller Gebäudenutzer. Die Betriebssicherheitsverordnung ist Bundesarbeitsschutzrecht und betrifft die Verwendung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte sowie überwachungsbedürftige Anlagen. Dieselbe Anlage kann nach beiden Verordnungen prüfpflichtig sein.
Verwandte Begriffe
Sie betreiben Sonderbauten und wollen Ihre Prüfpflichten aus Bau-, Arbeitsschutz- und Unfallversicherungsrecht in einem Rechtskataster zusammenführen? Mehr unter Arbeitsschutz nach ISO 45001.