Aktualisiert am:
Prüfspezifikation: Inhalt, Abgrenzung zum Prüfplan und Normbezug
Eine Prüfspezifikation legt für ein Produkt, ein Bauteil oder einen Prozess verbindlich fest, welche Merkmale mit welchen Sollwerten und Toleranzen nach welchem Verfahren geprüft werden und welches Ergebnis als bestanden gilt. Sie ist die technische Vorgabe hinter dem Prüfplan: Der Prüfplan sagt, wann und wie oft geprüft wird, die Prüfspezifikation sagt, was genau ein konformes Ergebnis ist und wie es ermittelt wird. Häufig kommt sie vom Kunden – als Anlage zur Zeichnung, zur Qualitätssicherungsvereinbarung oder als Werksnorm – und wird Bestandteil des Vertrags.
Inhalt einer Prüfspezifikation
- Geltungsbereich: Produkt, Teilenummer, Zeichnungsstand, betroffene Fertigungsstufen.
- Prüfmerkmale: Maße, Werkstoffkennwerte, Oberflächen, Funktionen, Kennzeichnung – mit Einstufung nach Bedeutung (siehe Fehlerklassifizierung).
- Sollwerte und Annahmekriterien: Toleranzen, Grenzwerte, Grenzmuster für visuelle Merkmale, zulässige Fehler je Klasse.
- Prüfverfahren: Normverweis (etwa Zugversuch nach ISO 6892-1, Härteprüfung nach ISO 6508), Messmittel mit geforderter Genauigkeit, Prüfbedingungen wie Temperatur oder Vorbehandlung, Messstellen und Auswertung.
- Prüfumfang: 100-Prozent-Prüfung oder Stichprobe mit Stichprobenplan, Erstmuster, Requalifikation.
- Dokumentation: Form des Nachweises – Prüfprotokoll, Zeugnis nach EN 10204, Messbericht – und Aufbewahrungsfrist.
- Verantwortlichkeiten und Freigabe: wer prüft, wer freigibt, wer bei Abweichungen entscheidet.
Normbezug und Einordnung
Die ISO 9001 verlangt, die Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen festzulegen und vor der Freigabe zu verifizieren (Abschnitte 8.2 und 8.6), und bei der Entwicklung die Annahmekriterien als Entwicklungsergebnis zu bestimmen (8.3.5). Die Prüfspezifikation ist das Dokument, in dem diese Annahmekriterien stehen. Für die Messmittel gilt Abschnitt 7.1.5: Sie müssen für die in der Spezifikation geforderte Genauigkeit geeignet und rückführbar kalibriert sein. In der Automobilindustrie fließt die Prüfspezifikation in den Produktionslenkungsplan ein, in der Luftfahrt und Medizintechnik ist sie Teil der Bauunterlagen mit Konfigurationsmanagement.
Abzugrenzen sind: der Prüfplan als Ablaufdokument, die Prüfanweisung als Durchführungsbeschreibung am Arbeitsplatz und die Produktspezifikation, die alle Anforderungen enthält – die Prüfspezifikation greift daraus die prüfbaren Merkmale heraus. Der Prüfstatus hält fest, welche Prüfungen ein Teil bereits durchlaufen hat.
Praxisregeln
- Jedes Merkmal muss messbar oder eindeutig beurteilbar sein – „gute Oberfläche“ ist keine Spezifikation, „Rz ≤ 6,3 µm“ oder „gemäß Grenzmuster GM-14“ schon.
- Prüfverfahren und Messmittel so wählen, dass die Messunsicherheit klein gegenüber der Toleranz ist – Faustregel: höchstens ein Zehntel.
- Kundenspezifikationen vor Auftragsannahme auf Prüfbarkeit im eigenen Haus prüfen – siehe Machbarkeitsanalyse.
- Als gelenktes Dokument mit Revision führen und bei Zeichnungsänderungen mitziehen.
Häufige Fragen zur Prüfspezifikation
Was ist der Unterschied zwischen Prüfspezifikation und Prüfplan?
Die Prüfspezifikation legt fest, welche Merkmale mit welchen Sollwerten, Toleranzen und Prüfverfahren geprüft werden und was als bestanden gilt – sie definiert das konforme Ergebnis. Der Prüfplan legt den Ablauf fest: wann, wie oft, von wem und mit welchem Prüfmittel geprüft wird und wie bei Abweichungen reagiert wird. Der Prüfplan setzt die Spezifikation um.
Wer erstellt die Prüfspezifikation?
Bei Kundenprodukten meist der Kunde als Teil der technischen Unterlagen oder der Qualitätssicherungsvereinbarung; der Lieferant prüft sie auf Machbarkeit und ergänzt sie um interne Prüfungen. Bei eigenen Produkten erstellt sie die Entwicklung gemeinsam mit der Qualitätssicherung als Ergebnis der Entwicklungsphase, in der die Annahmekriterien festgelegt werden.
Verwandte Begriffe
Mehr zur Prüfplanung im QM-System: Qualitätsmanagement nach ISO 9001.