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Externe Kommunikation im Managementsystem (Abschnitt 7.4): Anforderungen und Konzept

Externe Kommunikation bezeichnet im Managementsystem den geplanten Austausch von Informationen zwischen dem Unternehmen und Personen oder Organisationen außerhalb – Kunden, Lieferanten, Behörden, Nachbarn, Zertifizierern, Öffentlichkeit, Investoren. Sie ist mehr als Marketing: Im Umwelt-, Arbeitsschutz-, Energie- und Informationssicherheitsmanagement geht es darum, dass Anforderungen und Beschwerden von außen ankommen, dass gesetzliche Melde- und Informationspflichten erfüllt werden und dass das Unternehmen selbst entscheidet, was es wem wie mitteilt – vom Umweltbericht bis zur Meldung eines Datenschutzvorfalls.

Normbezug: Kommunikation in Abschnitt 7.4

Alle Managementsystemnormen mit gemeinsamer Grundstruktur verlangen in Abschnitt 7.4, die interne und externe Kommunikation zu bestimmen, die für das System relevant ist – worüber, wann, mit wem, wie und wer kommuniziert. Die ISO 14001 geht weiter: Sie fordert einen Kommunikationsprozess, der bindende Verpflichtungen berücksichtigt und sicherstellt, dass die kommunizierten Umweltinformationen verlässlich sind; Anfragen von außen sind zu beantworten, und das Unternehmen muss über sein System extern kommunizieren, wie es die bindenden Verpflichtungen verlangen. Die ISO 45001 bezieht Fremdfirmen und Besucher ein, die ISO 50001 verlangt eine Entscheidung darüber, ob extern über die energiebezogene Leistung kommuniziert wird, die ISO 27001 regelt die Kommunikation mit Behörden und Interessengruppen als Maßnahme des Anhangs A. Die ISO 9001 stellt in Abschnitt 8.2.1 eigene Anforderungen an die Kundenkommunikation: Produktinformationen, Anfragen und Aufträge, Rückmeldungen und Beschwerden, Umgang mit Kundeneigentum, Notfallmaßnahmen.

Was ein Kommunikationskonzept regelt

Bewährt hat sich eine Kommunikationsmatrix, die für jede externe Zielgruppe festhält, was kommuniziert wird, in welchem Kanal, wie oft, wer verantwortlich ist und wie eingehende Kommunikation bearbeitet wird:

  • Kunden: Produktinformationen, Auftragsbestätigungen, Änderungsmitteilungen, Reklamationsbearbeitung, Zufriedenheitsabfragen, Lieferantenfragebögen zu Umwelt und Nachhaltigkeit.
  • Behörden: Genehmigungsanträge, Meldungen nach Immissionsschutz-, Wasser- oder Abfallrecht, Unfallanzeigen an Berufsgenossenschaft, Datenschutzvorfälle an die Aufsichtsbehörde, Anträge bei BAFA oder DEHSt.
  • Lieferanten und Fremdfirmen: Anforderungen an Qualität, Umwelt, Sicherheit und Informationssicherheit, Verhaltensregeln auf dem Gelände, Bewertungsergebnisse.
  • Nachbarn und Öffentlichkeit: Umwelterklärung bei EMAS, Nachhaltigkeitsbericht, Information bei Störungen, Beschwerdemanagement für Lärm oder Geruch.
  • Zertifizierer und Versicherer: Änderungen am Geltungsbereich, Vorfälle, Nachweise.

Ebenso wichtig ist der Eingangskanal: Beschwerden, Anfragen und Meldungen von außen müssen erfasst, bewertet und beantwortet werden – sie sind eine Quelle für Risiken, Anforderungen interessierter Parteien und Verbesserungen. Siehe auch Kundenzufriedenheit und Beschwerdemanagement.

Grundsätze verlässlicher externer Kommunikation

  • Richtig und belegbar: Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen müssen durch Daten gedeckt sein – unbelegte Aussagen sind wettbewerbsrechtlich angreifbar (Greenwashing) und werden von Auditoren geprüft; siehe Überprüfung der Umweltaussage.
  • Freigegeben: Wer nach außen spricht, ist festgelegt; im Krisenfall gilt ein Sprecherprinzip.
  • Fristgerecht: Meldepflichten mit Fristen – 72 Stunden bei Datenschutzvorfällen, unverzüglich bei meldepflichtigen Unfällen und Störfällen – gehören in den Notfallplan.
  • Dokumentiert: Nachweise über relevante externe Kommunikation sind nach Abschnitt 7.4 aufzubewahren.

Häufige Fragen zur externen Kommunikation

Was verlangt die ISO 14001 zur externen Kommunikation?

Einen festgelegten Kommunikationsprozess, der regelt, worüber, wann, mit wem und wie kommuniziert wird, der die bindenden Verpflichtungen berücksichtigt und sicherstellt, dass Umweltinformationen nach außen verlässlich sind. Anfragen von außen sind zu beantworten, und über das Umweltmanagementsystem ist so zu kommunizieren, wie es Gesetze und Verträge verlangen. Bei EMAS kommt die veröffentlichte Umwelterklärung hinzu.

Muss ein Unternehmen über seine Umwelt- oder Energieleistung nach außen berichten?

Die ISO 14001 und ISO 50001 verlangen keine Veröffentlichung, sondern eine bewusste Entscheidung darüber, was extern kommuniziert wird; gesetzliche und vertragliche Berichtspflichten sind aber zu erfüllen. Bei EMAS ist die Umwelterklärung Pflicht, bei berichtspflichtigen Unternehmen der Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD. Viele Kunden fordern Angaben über Fragebögen und Ratings.

Verwandte Begriffe

Mehr dazu, wie Kommunikation im Managementsystem geregelt wird: Umweltmanagement nach ISO 14001 und Qualitätsmanagement nach ISO 9001.