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Berufskrankheiten: Statistik, häufigste Erkrankungen und Meldepflicht

Eine Berufskrankheit ist eine Krankheit, die Versicherte durch ihre berufliche Tätigkeit erleiden und die in der Berufskrankheiten-Liste der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt ist (§ 9 SGB VII). Die Statistik der Berufskrankheiten führen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung; die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) veröffentlicht sie jährlich. Sie zeigt, wie viele Verdachtsfälle angezeigt, wie viele als Berufskrankheit anerkannt und wie viele Renten neu bewilligt wurden – und damit, wo Prävention ansetzen muss.

Was die Zahlen zeigen

Vor der Pandemie gingen jährlich rund 80.000 Verdachtsanzeigen ein, in knapp der Hälfte der entschiedenen Fälle bestätigte sich der Verdacht. 2020 stieg die Zahl auf 105.759 Anzeigen, in den Folgejahren vervielfachte sie sich – fast ausschließlich durch COVID-19-Erkrankungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege, die als Infektionskrankheit (BK-Nr. 3101) anerkannt werden können. Seit 2023 gehen die Zahlen wieder deutlich zurück. Die aktuellen Werte stehen in den jährlichen Geschäfts- und Rechnungsergebnissen der DGUV.

Unabhängig vom Pandemie-Effekt führen seit Jahren dieselben Krankheiten die Statistik an: Lärmschwerhörigkeit, heller Hautkrebs durch natürliche UV-Strahlung bei Arbeiten im Freien, Hauterkrankungen etwa durch Feuchtarbeit, Erkrankungen der Lendenwirbelsäule sowie asbestbedingte Erkrankungen – Letztere wegen der langen Latenzzeit noch Jahrzehnte nach dem Asbestverbot und mit dem größten Anteil an den Todesfällen.

Anzeige, Anerkennung und Bedeutung für den Betrieb

Ärztinnen und Ärzte sowie Unternehmer sind verpflichtet, den begründeten Verdacht auf eine Berufskrankheit dem Unfallversicherungsträger anzuzeigen (§§ 193, 202 SGB VII). Dieser ermittelt die Arbeitsvorgeschichte und entscheidet über die Anerkennung. Seit 2021 ist der frühere Zwang entfallen, die schädigende Tätigkeit aufzugeben; im Gegenzug wurde die Individualprävention gestärkt.

Für den Betrieb ist die Statistik ein Wegweiser: Wo Lärm, UV-Strahlung, Feuchtarbeit, Stäube oder schweres Heben vorkommen, gehören diese Gefährdungen in die Gefährdungsbeurteilung, mit arbeitsmedizinischer Vorsorge durch den Betriebsarzt. Ein Arbeitsschutzmanagementsystem nach ISO 45001 verlangt, arbeitsbedingte Erkrankungen wie Vorfälle zu erfassen, zu untersuchen und als Kennzahl der Leistung zu verfolgen (Abschnitte 9.1 und 10.2).

Häufige Fragen zu Berufskrankheiten

Welche Berufskrankheiten sind am häufigsten?

Abgesehen von den COVID-19-Fällen der Pandemiejahre werden am häufigsten Lärmschwerhörigkeit, heller Hautkrebs durch UV-Strahlung, Hauterkrankungen, Erkrankungen der Lendenwirbelsäule und asbestbedingte Erkrankungen anerkannt. Die jährlichen Zahlen veröffentlicht die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).

Wer muss den Verdacht auf eine Berufskrankheit melden?

Ärzte und Unternehmer sind nach dem Sozialgesetzbuch VII verpflichtet, einen begründeten Verdacht dem zuständigen Unfallversicherungsträger anzuzeigen. Auch Versicherte selbst und Krankenkassen können den Verdacht melden. Über die Anerkennung entscheidet die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

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Mehr zu systematischer Prävention: Arbeitsschutz nach ISO 45001.

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