Überwachungsbedürftige Anlagen

Anlagen gelten als überwachungsbedürftig, wenn sie ein Arbeitsmittel darstellen, das bei Nutzung ein großes Risiko für die menschliche Gesundheit und Umwelt darstellt. Welche Anlagen diese Gefährdung betrifft, ist in der Betriebssicherheitsverordnung festgeschrieben.

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